
Fachplanung für Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und BOS-Gebäudefunkanlagen
Zertifizierte Planung nach DIN 14675, von der Brandrisikoanalyse bis zur Wirkprinzipprüfung.
Brandmeldesysteme
Insbesondere bei bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen (z. B. bei Sonderbauten) kommt der Planung, Errichtung und Instandhaltung, auch in Bezug auf die Geräte der Feuerwehrperipherie, eine besondere Bedeutung zu. Moderne Brandmeldesysteme bestehen aus verschiedenen Komponenten, die den Kern der Brandmeldeanlage bilden:
- Brandmeldezentrale
- Bedienelemente
- Brandmelder
- Alarmgeber (optisch, akustisch)
- Brandfallsteuerungen
- Übertragungseinrichtung (z. B. zur Feuerwehr)
Eine Brandmeldezentrale ist das Herzstück jedes Brandmeldesystems. In ihr laufen alle Meldungen, Störungen und Alarme zusammen. Hier wird im Ernstfall der Alarm ausgelöst und das zur Evakuierung benötigte Einsatzpersonal informiert.
Zu den Bedienelementen zählen u. a. das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661, das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14662, das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) nach DIN 14663 und das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) nach DIN 14675-1, Anhang A und VdS 2105.
Richtig installierte und passende Brandmelder wachen nahezu unsichtbar über Gebäude und lösen, sobald sie einen Brand detektieren, unverzüglich Alarm aus. Dabei müssen sich Brandmelder variierenden Umgebungsbedingungen hinsichtlich Temperatur, Staub oder Feuchtigkeit stellen. Die Alarmierung über Alarmgeber in den Gebäuden kann optisch oder akustisch oder in einer Kombination erfolgen.
Entsprechend der baurechtlichen Vorgaben kann eine Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr verpflichtend sein. Um die ordentliche Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr sicherzustellen, wird häufig von Landkreisen und Städten die Verantwortung für Installation, Betrieb und Wartung der Übertragungseinheit (ÜE) sowie der Alarmempfangseinrichtung (AE) an einen Konzessionär übertragen. Die Verbindungsarten und technischen Anforderungen ergeben sich dabei aus der DIN EN 50136.
Komplexe Brandmeldesysteme bestehen aus vernetzten Brandmeldeanlagen, die aus der Feldbus-Ebene (Brandmelder, I/O-Baugruppen) Informationen entgegennehmen oder Steuerungen ausführen. Vorverarbeitete Informationen werden auf Wunsch an übergeordnete Systeme, wie z. B. ein Gefahrenmanagementsystem, übertragen.
Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675
Ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BMuA-Konzept) stellt die zentrale Grundlage für das Planen, Errichten und den Betrieb von BMA und anderen Anlagen zur Alarmierung der Gebäudenutzer im Brandfall und in anderen Gefahrensituationen dar.
Wir erstellen es für Bauherren und Projektentwickler im Genehmigungsverfahren, für Betreiber und Gebäudeeigentümer, die ihre Betreiberpflichten nachweisen müssen, für Brandschutzbeauftragte und Fachabteilungen im laufenden Betrieb und für öffentliche Auftraggeber, die den anlagentechnischen Brandschutz produktneutral ausschreiben.
Wir führen externe Brandverhütungsschauen durch, erstellen Brandrisikoanalysen und erarbeiten maßgeschneiderte Konzepte passend zum jeweiligen Anwendungsfall. Wir planen Ihr Brandmeldesystem nach den Planungsphasen der HOAI, unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien (DIN VDE 0833, DIN EN 54, VdS 2095) und behördlichen Auflagen. Auch bei der Klärung Ihrer organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Wir vergleichen die Ihnen vorliegenden Angebote aus technischem sowie kommerziellem Blickwinkel, unterstützen Sie auf Wunsch bei den Vergabeverhandlungen und begleiten Sie bei der Realisierung des Projektes. Damit decken wir den anlagentechnischen Brandschutz ab: von der Brandmeldeanlage über die Sprachalarmierung bis zur BOS-Gebäudefunkanlage.
Sprachalarm- und Evakuierungsanlagen
Die Planung von Alarmierungs- und Evakuierungsanlagen erfordert ein hohes Maß an Kenntnissen über den Betriebsablauf bei unseren Kunden, damit das Schutzziel, die Rettung von Menschenleben, für unterschiedlichste Liegenschaften erreicht werden kann. Zusammen mit Ihnen legen wir fest, welche Art und Weise der Alarmierung für Ihre Bedürfnisse notwendig ist und wie die dazu erforderliche Anlagenkonfiguration aussieht. Hierbei kann es sich um Anlagen handeln, die sowohl über Normtöne als auch über Sprachdurchsagen alarmieren.
Bei der Planung von elektroakustischen Anlagen (ELA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sind die DIN VDE 0833 sowie die DIN EN 50849 (Sprachalarmanlagen für Notfalldurchsagen) zu beachten und einzuhalten. Selbstverständlich werden die entsprechenden DIN-Vorschriften und Forderungen berücksichtigt, die sich aus dem Landesrecht oder der zugehörigen Baugenehmigung ergeben.
BOS-Gebäudefunkanlagen
Einsatzkräfte müssen im Gebäude erreichbar bleiben. Wo die bauliche Struktur den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) dämpft, fordert die Brandschutzdienststelle in der Regel eine Gebäudefunkanlage. Typische Fälle sind Tiefgaragen, Kellergeschosse, Treppenräume, Tunnel oder metallbedampfte Fassaden. Die Anforderung ergibt sich aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und den Vorgaben der zuständigen Feuerwehr.
Wir klären für Sie die Forderungslage mit der Brandschutzdienststelle, planen die Anlage einschließlich Antennen- und Kabelwegeführung, Repeater-Standorten, Stromversorgung und Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) nach DIN 14663 und stimmen die Schnittstellen zur Brandmeldeanlage ab. Messtechnische Nachweise der Funkversorgung und die Abnahme mit der Feuerwehr begleiten wir bis zum Ergebnis.
Wirkprinzipprüfung als Pflicht für sicherheitstechnische Anlagen
Der Vollprobentest und die Wirkprinzipprüfung sind in vielen Bundesländern bereits Pflicht. Als Bauherr oder Betreiber von Gebäuden mit sicherheitstechnischen Anlagen sind Sie verpflichtet, das einwandfreie Zusammenwirken der Systeme nachzuweisen. Die Prüfung ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend alle 3 Jahre mittels Durchführung und Dokumentation vor einem staatlich anerkannten Sachverständigen im Zuge eines Vollprobentests nachzuweisen. Die Grundlage für diese Prüfung ist die VDI 6010-3 und die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.
Die Wirkprinzipprüfung (WPP) verfolgt das Ziel, die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit der verschiedenen Einzelanlagen über die Schnittstellen hinaus durch einen Prüfsachverständigen festzustellen. Grundlagen sind die Brandfallsteuermatrix und das eng mit dem Brandschutzkonzept verzahnte sicherheitstechnische Steuerungskonzept (sSK).
Ein eigener Fachbereich unterstützt Sie bei der Durchführung der Wirkprinzipprüfung. Unser Projektablauf:
- Basischeck (Objektanalyse auf Basis der baurechtlichen Genehmigungslage, Soll-/Ist-Vergleich, Prüfung der Brandfallmatrix)
- Konzeptphase (Funktions- und Schnittstellenmatrix)
- Technische Gewerkekoordination
- Vorprüfungsphase (Wirkprinzip-Vorprüfung, Ergebnisauswertung, ggf. Nachbesserung)
- Vollprobentest mit staatlich anerkanntem Sachverständigen inkl. Prüfbericht
- Wiederkehrende Wirkprinzipprüfung nach 3 Jahren
Stellen Sie Ihre wiederkehrende Wirkprinzipprüfung nicht auf die Probe!
Bei welchen Aufgaben kann PLANATEL noch helfen?
- Planung von Brandmeldeanlagen für alle Branchen und alle Arten von Gebäuden, von Büros, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen über Rechenzentren bis zu industriellen Produktionsstätten
- Optimierung der laufenden Betriebskosten, wie Mieten und Wartungsgebühren
- Prüfen von Angeboten bei Brandmelder-Tausch
- Prüfen der Wartungsqualität
- Wir arbeiten europaweit, mit Schwerpunkt Deutschland
Für wen wir Brandmelde-, Sprachalarm- und BOS-Gebäudefunkanlagen planen
Beim anlagentechnischen Brandschutz hängt die Frage vom Stuhl ab: Der Bauherr will die Baugenehmigung erfüllen, der Betreiber seine Betreiberpflichten, der Eigentümer die Betriebskosten, die Vergabestelle die Produktneutralität. Wir planen so, dass alle vier bedient sind.
Bauherren und Projektentwickler
Wir prüfen Ihre Genehmigungslage und sagen Ihnen, was baurechtlich tatsächlich gefordert ist, bevor ausgeschrieben wird. Das Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675 entsteht bei uns früh genug, um die Ausführungsplanung nicht aufzuhalten.
Betreiber und Gebäudeeigentümer
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, das Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen nachzuweisen. Wir begleiten die Wirkprinzipprüfung von der Brandfallmatrix bis zum Vollprobentest vor dem staatlich anerkannten Sachverständigen und danach im Drei-Jahres-Turnus.
Brandschutzbeauftragte und Fachabteilungen
Sie erhalten eine Planung nach DIN VDE 0833, DIN EN 54 und VdS 2095 mit dokumentierter Schnittstellen- und Funktionsmatrix. Bei Nutzungsänderungen klären wir mit Ihnen, welche Konzepte und Nachweise neu erforderlich werden.
Investoren
Bei Brandmeldeanlagen liegen die eigentlichen Kosten im Betrieb. Wir prüfen Wartungsqualität, Wartungsverträge und Angebote beim Brandmelder-Tausch und optimieren die laufenden Betriebskosten, auf Wunsch erfolgsbasiert.
Öffentliche Auftraggeber
Herstellerneutrale Ausschreibungsunterlagen, der technische und kommerzielle Angebotsvergleich und die Begleitung der Vergabeverhandlungen. Wir sind nach DIN 14675 zertifiziert, errichten aber nicht und verkaufen keine Anlagen.
Feuerwehr und Brandschutzdienststelle
Für BOS-Gebäudefunkanlagen klären wir die Forderungslage mit der zuständigen Dienststelle, planen Antennenführung, Repeater-Standorte und das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld nach DIN 14663 und begleiten den messtechnischen Nachweis bis zur Abnahme.

Unsere Leistungen für Brandmeldeanlagen
- Brandrisikoanalyse & BMuA-Konzept
- Sprachalarm- & Evakuierungsanlagen (SAA/ELA)
- BOS-Gebäudefunkanlagen
- Planung nach HOAI-Leistungsphasen
- Herstellerneutrale Ausschreibung & Vergabe
- Objektüberwachung & Abnahme
- Wirkprinzipprüfung & Betreiberpflichten
Häufige Fragen zu Brandmeldeanlagen
Wann ist eine Brandmeldeanlage Pflicht?
Bei vielen Sonderbauten wird eine Brandmeldeanlage bauordnungsrechtlich gefordert. Die konkrete Pflicht ergibt sich aus dem Landesbaurecht, der Baugenehmigung (Bauschein) bzw. dem Brandmeldekonzept oder aus Auflagen Ihrer Versicherung. Wir prüfen Ihre Genehmigungslage, sagen Ihnen, was tatsächlich gefordert ist, und erstellen das erforderliche Brandmelde- und Alarmierungskonzept.
Was ist ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675?
Das BMuA-Konzept ist die zentrale Grundlage für Planung, Errichtung und Betrieb einer Brandmeldeanlage und der Alarmierung der Gebäudenutzer. Es fasst Schutzziele, baurechtliche Auflagen und technische Anforderungen zusammen.
Was ist eine Wirkprinzipprüfung und wie oft ist sie fällig?
Die Wirkprinzipprüfung (Vollprobentest) weist das einwandfreie Zusammenwirken aller sicherheitstechnischen Anlagen nach: vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend alle 3 Jahre, vor einem staatlich anerkannten Sachverständigen (Grundlage: VDI 6010-3 und Landesrecht).
Plant PLANATEL auch Sprachalarmanlagen?
Ja. Sprachalarmanlagen (SAA) sind eng mit der Brandmeldeanlage verbunden: Die BMA detektiert, die SAA alarmiert die Bereiche. Wir planen beide Gewerke aufeinander abgestimmt, unter Einhaltung von DIN VDE 0833 und DIN EN 50849.
Wann wird eine BOS-Gebäudefunkanlage gefordert?
Immer dann, wenn die Funkversorgung der Einsatzkräfte im Gebäude nicht ausreicht, typischerweise in Tiefgaragen, Kellergeschossen, Tunneln oder hinter dämpfenden Fassaden. Die Forderung stellt die zuständige Brandschutzdienststelle, meist über die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept. Wir klären die Forderungslage, planen die Anlage samt Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) nach DIN 14663 und begleiten den messtechnischen Nachweis bis zur Abnahme mit der Feuerwehr.
Verkauft oder installiert PLANATEL Brandmeldeanlagen?
Nein. Wir sind nach DIN 14675 zertifiziert (für Brandmeldeanlagen für Planung und Projektierung, für Sprachalarmanlagen für die Planung) und arbeiten herstellerneutral. Die Errichtung schreiben wir aus, begleiten die Vergabe und überwachen die Ausführung bis zur Abnahme.
Muss ich ein Brandschutzkonzept erstellen?
Wenn sich Art und Nutzung des Gebäudes nicht geändert haben, gelten die Auflagen aus der Baugenehmigung fort. Bei Nutzungsänderungen oder Umbauten klären wir mit Ihnen, welche Konzepte und Nachweise erforderlich werden.
Kann ein anderes Unternehmen die Wartung meiner Brandmeldeanlage übernehmen?
Ja, sofern es die geforderte Zertifizierung besitzt (bei Brandmeldeanlagen die DIN 14675). Wir prüfen Wartungsqualität und Wartungsverträge und begleiten auf Wunsch den Anbieterwechsel.
