Rauchwarn-, Brandmeldertausch

Durch die DIN 14675 wird ein periodischer Meldertausch gefordert!

Nur so kann die dauerhafte Funktionalität und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen gewährleistet werden!

Wer nicht nach der DIN 14675 handelt, geht im Schadensfall ein erhöhtes Haftungsrisiko ein.

Brandmelder

Brand- oder auch Rauchmelder sind technische Geräte zum Auslösen eines Alarms im Brandfall in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen.

Sinn des Brandalarms ist das Warnen und Wecken von Personen innerhalb eines Gebäudes, das Einleiten von Maßnahmen zur Brandbekämpfung und zum Sach- und Personenschutz meist die Alarmierung von zuständigem Sicherheitspersonal oder der Feuerwehr.

Der fachgerechte Aufbau und Betrieb von sicherheitstechnischen Anlagen für die Brandmeldung und Feueralarmierung in und an Gebäuden unter Berücksichtigung der bauordnungs­rechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen wird durch die Norm festgelegt. Hierzu gehören auch die regelmäßigen Inspektionen und Wartungen durch Fachpersonal – und ein periodischer Austausch von Brandmeldern.

Bei Brandmeldern unterscheidet man zwischen automatischen Brandmeldern, die den Brand anhand physikalischer Eigenschaften erkennen, und nicht-automatischen Brandmeldern, die von Hand betätigt werden müssen.

Handfeuermelder oder auch Druckknopfmelder sind in roten Gehäusen in der Nähe von Ausgängen an der Wand angebracht.

Die Druckknopfmelder befinden sich hinter einer Glasscheibe, die bei Gebrauch eingeschlagen werden muss, und lösen durch das Drücken des Knopfes einen Alarm in der Brandmelderzentrale aus. Vorgaben zur Lage und Anordnung von Handfeuermeldern werden in der VdS 2095 und der DIN VDE 0833-2 beschrieben. Druckknopfmelder müssen nicht getauscht werden.

Automatische Brandmelder können bei Bränden in der Entstehungsphase frühzeitig warnen.

Außer den Rauchwarnmeldern, die Wohnbereiche schützen, werden Brandmelder häufig in Verbindung mit einer Brandmeldeanlage verwendet. In Deutschland müssen Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB), die von den einzelnen Landkreisen oder unter Leitung der örtlichen Feuerwehr erstellt, geplant und errichtet werden. In Österreich sind die TRVB 114 und 123 maßgebend. Lokal oder regional kann eine andere Bauordnung zur Anwendung kommen. In der EU müssen Brandmelder für Brandmeldeanlagen die entsprechenden Normen der Reihe EN 54 erfüllen.

Zu den automatischen Brandmeldern gehören punktförmige und linienförmige Rauch- und Wärmemelder.

Die gebräuchlichsten Brandmelder sind punktförmige Deckenmelder, linienförmige Ansaugrauch-melder und Lasersysteme sowie Wärmekabel.

Ihre Brandmeldeanlage arbeitet nur so zuverlässig, wie deren Brandmelder. Täuschungsalarme in Folge von Alterungsprozessen der elektronischen Bauteile und der Rauchmesskammern können nur durch eine regelmäßige Prüfung und einen zyklischen Meldertausch ausgeschlossen bzw. minimiert werden.

Vorschriften zum Brandmeldertausch:

Die DIN 14675 schreibt feste Zyklen zum Tausch vor. Melder, die seit Dezember 2006 in Betrieb gesetzt sind, müssen in festen Zyklen ausgetauscht werden. Die im April 2012 überarbeitete Norm DIN 14675 empfiehlt den periodischen Meldertausch ebenso für Bestandsmelder die vor Dezember 2006 installiert wurden. Gemäß der Norm DIN 14675 vom April 2014 gilt der geforderte Brandmeldertausch für alle punktförmigen Rauchmelder und die Messkammer/Sensorik der Ansugrauchmelder.

Punktförmige Rauchmelder, die Messkammer bzw. Sensorik von Ansaugrauchmeldern sowie Mehrfachsensormelder mit Rauchsensor müssen alle 8 bzw. 5 Jahre getauscht werden:

  • alle 8 Jahre für Melder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung
  • alle 5 Jahre für Melder ohne Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung

Punkt- oder Linienförmige Wärmemelder hingegen, unterliegen keinen Tauschfristen, da Kontaminationen durch Verschmutzung keinen Einfluss auf die Funktion dieser Detektoren haben. Auch Handfeuermelder, unterliegen keinem rechtlich geregelten Tauschzyklus, wenn ihre Funktion bei den turnusmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen nachgewiesen werden kann.

Die Austauschpflicht des Betreibers für vorhandene Brandmelder kann sich z.B. aus dem Bau­ordnungs­recht ergeben oder aus entsprechenden Verkehrssicherungspflichten. Zur Vermeidung von Haftungsrisiken

Gemäß Beiblatt 1 zur Norm DIN 14675 vom Dezember 2014 gilt der geforderte Brandmeldertausch für alle Melder mit einem Rauchmeldeanteil. Punktförmige Rauchmelder, die Messkammer bzw. Sensorik von Ansaugrauchmeldern sowie Mehrfachsensormelder mit Rauchsensor, selbst wenn diese Funktion abgeschaltet ist, müssen alle 8 bzw. 5 Jahre getauscht werden.

Wie kann Planatel helfen?

Welche Melder müssen wirklich getauscht werden?

Wann müssen welche Melder getauscht werden?

Prüfen der Angebote zum Meldertausch der Lieferanten

Sind überhaupt die richtigen Melder verbaut?

Bei diesen und auch bei weiteren Fragen unterstützt Sie unser Experten-Team

Nehmen Sie Kontakt auf – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns noch heute. Ihr persönlicher PLANATEL-Berater freut sich auf die Zusammenarbeit. 


    Menü
    Hinweis: Trotz der aktuellen Situation und der durch COVID-19 resultierenden Maßnahmen sind wir für Sie da! Mehr Informationen: https://planatel.de/aktuelles/
    close