In vielen Bundesländern schon Pflicht
Vollprobentest und Wirkprinzipprüfungen für sicherheitstechnische Anlagen
Als Bauherr oder Betreiber von Gebäuden mit sicherheitstechnischen Anlagen, die nach Bauordnungsrecht erforderlich sind, sind Sie verpflichtet, das einwandfreie Zusammenwirken der Systeme vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, alle 3 Jahre mittels Durchführung und Dokumentation seitens eines staatlich anerkannten Sachverständigen im Zuge eines Vollprobentests nachzuweisen. Die Grundlage für diese Prüfung ist die VDI-6010-3 und die landesrechtlichen Bestimmungen.
Die wesentlichen Säulen des systemübergreifenden Wirkens sind die sicherheitstechnischen Steuerungskonzepte (sSK) und die Brandfallsteuermatrix.
Diese Module, die das Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlage beschreiben, stellen auch die Prüfgrundlage für die Wirkprinzipprüfung dar.
Sicherheitstechnische Anlagen im Sinne des Baurechts sind:
- Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen
- Feuerlöschanlagen
- Rauchabzugsanlagen
- Tür- und Torsteuerungen
- Druckbelüftungsanlagen
- Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Sicherheitsstromversorgungen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
- Gebäudeautomation (GA)
- Gebäudeleittechnik (GLT)
Wir helfen Ihnen!
Ein eigener Fachbereich bei PLANATEL unterstützt Sie bei wiederkehrenden Prüfungen
Dabei durchläuft unser Projektablauf die folgenden Phasen:
- Basischeck
Objektanalyse auf Basis der baurechtlichen
Genehmigungslage
Soll-/Ist-Vergleich
Prüfung der Brandfallmatrix - Konzeptphase / Erstellung einer Funktions- und Schnittstellenmatrix
- Technische Gewerkekoordination
- Vorprüfungsphase
Wirkprinzip-vor-Prüfung
Ergebnisauswertung ggf. Nachbesserung
Prüfungsphase - Vollprobentest mit staatl. anerkannten Sachverständigen
Prüfbericht > Sachverständigen - Wiederkehrende Wirkprinzipprüfung (nach 3 Jahren)
Branchen spezifische Fachkompetenz für Ihre Projekte!
Schutz für Menschen und Sachwerte
Darum ist eine gewerkeübergreifende Betrachtung so wichtig
Was im Ernstfall dem Schutz von Menschen und Sachwerten dient, kann sich im Zuge von Störungs- und/oder Testfällen negativ auf die Kernprozesse eines Unternehmens auswirken.
Ein Wirkprinzipprüfungskonzept zeigt die Auswirkungen im Betrieb auf und unterstützt Sie organisatorisch bei der Planung und Durchführung des regelmäßigen Vollprobentests während und/oder außerhalb des regulären Geschäftsbetriebs.