Wirkprinzipprüfung – Pflicht für sicherheitstechnische Anlagen
Was müssen Sie bei der Wirkprinzipprüfungen beachten?
Der Vollprobentest und die Wirkprinzipprüfung sind in vielen Bundesländern bereits Pflicht. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gelten hier als Vorreiter. Es ist allerdings davon auszugehen, dass andere Bundesländer folgen werden und auch hier eine wiederkehrende Prüfung durchgeführt werden muss. Sie als Bauherr oder Betreiber stehen somit in regelmäßigen Abständen vor der Aufgabe, die Wirkprinzipprüfung durchzuführen.
Die Wirkprinzipprüfung prüft die einwandfreie Zusammenwirken der Systeme.
Wirkprinzipprüfungen der Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlagen bieten Schutz für Menschen und Sachwerte in Industriebauten, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Kliniken, Hotels oder Versammlungsstätten. Sie warnen im Brandfall und steuern angeschlossene Systeme, die dann entsprechend reagieren. Ein Beispiel wäre der Aufzug, der im Brandfall ins Erdgeschoss fährt, dort stehen bleibt und die Türen öffnet.
Das einwandfreie Zusammenwirken der Brandmeldeanlage und jeglicher angeschlossenen Anlagen und Systeme muss im sogenannten Vollprobentest (Wirkprinzipprüfung) überprüft werden.
Ihre Pflicht der Durchführung von Vollprobentest und Wirkprinzipprüfung
Als Bauherr oder Betreiber von Gebäuden mit sicherheitstechnischen Anlagen sind Sie verpflichtet, das einwandfreie Zusammenwirken der Systeme nachzuweisen. Die Prüfung ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, alle 3 Jahre mittels Durchführung und Dokumentation vor einem staatlich anerkannten Sachverständigen im Zuge eines Vollprobentests nachzuweisen. Die Grundlage für diese Prüfung ist die VDI-6010-3 und die jeweilige landesrechtlichen Bestimmungen.
Die Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP) verfolgt das Ziel, die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit der verschiedenen Einzelanlagen über die Schnittstellen hinaus durch einen Prüfsachverständigen festzustellen. Dabei sind die Brandfallmatrix oder auch Brandfallsteuermatrix und das eng mit dem Brandschutzkonzept verzahnte sicherheitstechnische Steuerungskonzept (sSK) die Grundlagen. Die Prüfung wird unter verschiedenen Prüfszenarien durchgeführt.
Ihre Pflicht als Bauherr oder Betreiber: Durchführung von Vollprobentest und Wirkprinzipprüfung
Was sind sicherheitstechnische Anlagen im Sinne des Baurechts?
- Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen
- Feuerlöschanlagen
- Rauchabzugsanlagen
- Tür- und Torsteuerungen
- Druckbelüftungsanlagen
- Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Sicherheitsstromversorgungen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
- Gebäudeautomation (GA)
- Gebäudeleittechnik (GLT)
Warum ist eine gewerkeübergreifende Betrachtung so wichtig?
Was im Ernstfall dem Schutz von Menschen und Sachwerten dient, kann sich im Zuge von Störungs- und/oder Testfällen negativ auf die Kernprozesse eines Unternehmens auswirken.
Ein Wirkprinzipprüfungskonzept zeigt die Auswirkungen im Betrieb auf und unterstützt Sie organisatorisch bei der Planung und Durchführung des regelmäßigen Vollprobentests während und/oder außerhalb des regulären Geschäftsbetriebs.
PLANATEL unterstützt Sie bei der wiederkehrenden Wirkprinzipprüfung
Wir von PLANATEL bieten Ihnen ein branchenunabhängiges, umfassendes Dienstleistungsportfolio. Ein eigener Fachbereich unterstützt Sie bei der Durchführung der Wirkprinzipprüfung. Dabei durchläuft unser Projektablauf die folgenden Phasen:
Basischeck
Objektanalyse auf Basis der baurechtlichen Genehmigungslage
Soll-/Ist-Vergleich
Prüfung der Brandfallmatrix
Konzeptphase
Erstellung einer Funktions- und Schnittstellenmatrix
Technische Gewerkekoordination
Vorprüfungsphase
Wirkprinzip-vor-Prüfung
Ergebnisauswertung ggf. Nachbesserung
Prüfungsphase
Vollprobentest mit staatl. anerkannten Sachverständigen
Prüfbericht > Sachverständigen
Wiederkehrende Wirkprinzipprüfung (nach 3 Jahren)
PLANATEL bietet Ihnen branchenspezifische Fachkompetenz für Ihr Projekt und das garantiert hersteller- und anbieterunabhängig. Stellen Sie Ihre wiederkehrende Wirkprinzipprüfung nicht auf die Probe! Kontaktieren Sie uns noch heute für ein erstes Beratungsgespräch.