Die Wirkprinzipprüfung (WPP) ist eine gewerkübergreifende Prüfung, die das bestimmungsgemäße Zusammenwirken sicherheitstechnischer Anlagen, insbesondere von Brandmeldeanlagen, im Gefahrenfall überprüft. Sie ist vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, meist alle drei Jahre, durch staatlich anerkannte Prüfsachverständige durchzuführen, um die volle Funktionsfähigkeit und Rechtskonformität zu gewährleisten.

Sicherstellung der Funktionsfähigkeit komplexer Sicherheitssysteme in Sonderbauten

Die Wirkprinzipprüfung ist entscheidend für die Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen und deren Zusammenspiel mit anderen technischen Systemen. Ein fehlerhafter Ablauf kann gravierende Folgen haben. Erfahren Sie, wie Sie diese komplexe Prüfung rechtskonform und effizient gestalten.

Key Takeaways

  • Die Wirkprinzipprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, gewerkeübergreifende Prüfung des Zusammenwirkens aller sicherheitstechnischen Anlagen, insbesondere von Brandmeldeanlagen, im Gefahrenfall.
  • Ein detaillierter Ablauf mit sorgfältiger Vorbereitung, präziser Durchführung und lückenloser Dokumentation ist entscheidend für die Rechtskonformität und die Minimierung von Haftungsrisiken.
  • Unabhängige Planung und Beratung, wie sie PLANATEL® bietet, sichert die Herstellerneutralität, optimiert den Prüfprozess und gewährleistet die langfristige Betriebssicherheit Ihrer Anlagen.

In modernen Gebäuden, insbesondere in Sonderbauten, sind Brandmeldeanlagen (BMA) nicht isoliert zu betrachten. Sie sind vielmehr integraler Bestandteil eines komplexen Gefahrenmanagementsystems, das mit zahlreichen anderen technischen Anlagen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Aufzügen, Lüftungssystemen und Sicherheitsbeleuchtungen vernetzt ist. Die einwandfreie Funktion jeder einzelnen Komponente ist dabei ebenso wichtig wie deren reibungsloses Zusammenspiel im Ernstfall. Hier kommt die Wirkprinzipprüfung ins Spiel. Sie ist keine bloße Routinekontrolle, sondern eine tiefgehende Analyse, die sicherstellt, dass im Brandfall alle Systeme koordiniert und zuverlässig agieren. Für Betreiber und Bauherren ist das Verständnis des Wirkprinzipprüfung Ablaufs unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.

Article image: Wirkprinzipprüfung Ablauf - hero

Grundlagen und rechtliche Einordnung der Wirkprinzipprüfung

Die Wirkprinzipprüfung (WPP) ist eine essenzielle Überprüfung, die weit über die reine Funktionsprüfung einzelner Komponenten hinausgeht. Ihr zentrales Ziel ist es, das bestimmungsgemäße Zusammenwirken aller sicherheitstechnischen Anlagen in einem Gebäude im Gefahrenfall zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass nicht nur die Brandmeldeanlage selbst ordnungsgemäß funktioniert, sondern auch, dass ihre Signale korrekt von angeschlossenen Systemen verarbeitet werden und diese die erwarteten Reaktionen zeigen. Ein typisches Beispiel ist die Ansteuerung von Aufzügen, die im Brandfall in eine sichere Ebene fahren und dort verbleiben, oder die Aktivierung von Rauchabzugsanlagen, die für die Entrauchung von Fluchtwegen sorgen.

Die rechtliche Grundlage für die Wirkprinzipprüfung findet sich primär im Bauordnungsrecht der Bundesländer, basierend auf der Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO). Viele Bundesländer, darunter Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg, haben diese Anforderungen in ihren landesspezifischen Prüfverordnungen verankert. Diese Prüfungen sind für prüfpflichtige technische Anlagen in Sonderbauten verpflichtend: vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, in der Regel alle drei Jahre. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung liegt dabei stets beim Bauherrn oder Betreiber des Gebäudes. Eine Missachtung dieser Pflichten kann nicht nur zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen, sondern auch weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Die besondere Bedeutung für Brandmeldeanlagen (BMA)

Brandmeldeanlagen (BMA) sind das Herzstück des anlagentechnischen Gefahrenmanagements in vielen Gebäuden. Ihre Hauptaufgabe ist die frühzeitige Detektion eines Brandes und die Alarmierung der zuständigen Stellen. Doch ihre Funktion geht weit darüber hinaus: Sie sind oft die primäre Auslöseinstanz für eine Kette von automatisierten Reaktionen, die im Brandfall lebensrettend und schadensbegrenzend wirken. Hierzu gehören beispielsweise die Ansteuerung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), die Aktivierung von Sprachalarmierungsanlagen (SAA) zur Evakuierung, die Freischaltung von Fluchtwegen durch das Öffnen von Türen oder die Abschaltung von Lüftungsanlagen, um eine Rauchausbreitung zu verhindern.

Die Wirkprinzipprüfung für Brandmeldeanlagen stellt sicher, dass diese komplexen Steuerungsfunktionen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern in der Realität fehlerfrei ablaufen. Es wird geprüft, ob die BMA die richtigen Signale an die richtigen Systeme sendet und ob diese Systeme die Signale korrekt interpretieren und umsetzen. Dies ist besonders kritisch, da Fehler in der Programmierung oder bei den Schnittstellen dazu führen können, dass Sicherheitsfunktionen sich gegenseitig behindern oder gar nicht erst ausgelöst werden. Eine unzureichende oder fehlerhafte Wirkprinzipprüfung kann somit die Wirksamkeit der gesamten Brandfallsteuerung untergraben und im Ernstfall fatale Folgen für die Gebäudenutzer und die Gebäudesubstanz haben. Die Einhaltung der DIN 14675 und DIN VDE 0833 ist hierbei grundlegend, während die VdS 2095 zusätzliche, praxisnahe Anforderungen für Planung und Einbau von BMA konkretisiert.

Phase 1: Sorgfältige Vorbereitung und Prüfkonzept-Erstellung

Ein erfolgreicher Wirkprinzipprüfung Ablauf beginnt lange vor dem eigentlichen Prüftermin mit einer akribischen Vorbereitung. Diese Phase ist entscheidend, um den Prüfumfang klar zu definieren, potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Zunächst ist eine umfassende Dokumentenprüfung unerlässlich. Hierzu gehören das , die Baugenehmigung, Errichterbescheinigungen, Revisionsunterlagen, Wartungsprotokolle der beteiligten Gewerke sowie die Brandfallsteuermatrix. Letztere ist von besonderer Bedeutung, da sie alle Verknüpfungen und Abhängigkeiten zwischen der Brandmeldeanlage und anderen technischen Systemen detailliert aufzeigt.

Basierend auf dieser Dokumentenanalyse wird ein objektspezifisches Prüfkonzept erstellt. Dieses Konzept definiert die konkreten Prüfszenarien, die während der Wirkprinzipprüfung simuliert werden sollen. Jedes Szenario muss ein realistisches Brandereignis abbilden und die daraus resultierenden, erwarteten Reaktionen aller betroffenen Anlagen detailliert beschreiben. Dies umfasst die Auslösung spezifischer Meldergruppen, die Überprüfung der Alarmierungsketten, die Ansteuerung von Lüftungsanlagen, Aufzügen, Feststellanlagen für Brandschutztüren und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsstromversorgung. Die Erstellung eines solchen Prüfplans erfordert tiefgreifendes Fachwissen über die Gebäudetechnik und die einschlägigen Normen wie DIN VDE 0833 und VDI 6010 Blatt 3. Eine frühzeitige Koordination mit allen beteiligten Fachfirmen und dem Prüfsachverständigen ist in dieser Phase von größter Bedeutung, um Missverständnisse und Verzögerungen während der Durchführung zu vermeiden.

Article image: Wirkprinzipprüfung Ablauf - mid

Phase 2: Die Durchführung der Wirkprinzipprüfung vor Ort

Die eigentliche Durchführung der Wirkprinzipprüfung ist ein komplexer Prozess, der höchste Präzision und Koordination erfordert. Sie erfolgt unter der Leitung eines staatlich anerkannten Prüfsachverständigen für sicherheitstechnische Anlagen, wobei die Fachfirmen der beteiligten Gewerke unterstützend eingebunden werden müssen. Der Ablauf folgt den im Prüfkonzept definierten Szenarien. Typischerweise wird ein definiertes Ereignis, beispielsweise eine Brandmeldung durch einen spezifischen Rauchmelder, simuliert. Anschließend werden die Reaktionen aller betroffenen Anlagen systematisch beobachtet und dokumentiert.

Dies beinhaltet die Überprüfung folgender Aspekte:

  • Branddetektion und Alarmierung: Funktionieren die Melder, wird der Alarm korrekt ausgelöst und an die Brandmeldezentrale (BMZ) sowie gegebenenfalls an die Feuerwehrleitstelle weitergeleitet?
  • Steuerungsfunktionen: Werden die richtigen Ansteuerungen an die angeschlossenen Systeme (z.B. RWA, SAA, Aufzüge, Lüftung, Feststellanlagen) gesendet?
  • Reaktion der Fremdsysteme: Führen die angesteuerten Systeme die erwarteten Aktionen aus (z.B. Öffnen von Rauchabzugsöffnungen, Durchsagen über SAA, Fahrt der Aufzüge in die Evakuierungsebene, Abschaltung von Lüftungen)?
  • Schnittstellen und Rückwirkungsfreiheit: Ist die Kommunikation zwischen den Systemen fehlerfrei und gibt es keine unerwünschten Rückwirkungen oder Blockaden?
  • Energieversorgung: Funktionieren alle Systeme auch bei Ausfall der primären Stromversorgung über die Sicherheitsstromversorgung?

Während der Prüfung kann es zu vorübergehenden Störungen im Betriebsablauf kommen, etwa durch Alarmierungstöne oder Brandfallsteuerungen. Eine entsprechende Vorwarnung der Gebäudenutzer ist daher sinnvoll. Die gewerkeübergreifende Natur der Prüfung erfordert oft die gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Spezialisten, was eine präzise Terminplanung und Koordination unabdingbar macht, um Effizienz zu gewährleisten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Phase 3: Dokumentation, Mängelmanagement und Abnahme

Die sorgfältige Dokumentation ist ein fundamentaler Bestandteil des Wirkprinzipprüfung Ablaufs und von entscheidender Bedeutung für die Rechtskonformität und Nachvollziehbarkeit der Prüfung. Alle während der Durchführung beobachteten Abläufe, Reaktionen und insbesondere festgestellte Mängel müssen präzise protokolliert werden. Dies umfasst detaillierte Beschreibungen der Prüfszenarien, der erwarteten und tatsächlichen Systemreaktionen, der Messwerte und der Identifikation von Abweichungen. Der Prüfsachverständige erstellt auf dieser Grundlage einen umfassenden Prüfbericht, der alle Ergebnisse zusammenfasst und gegebenenfalls Empfehlungen zur Mängelbeseitigung enthält.

Im Falle von festgestellten Mängeln ist ein strukturiertes Mängelmanagement erforderlich. Der Betreiber ist verpflichtet, die Mängel innerhalb einer festgelegten Frist zu beseitigen. Bei erheblichen Mängeln, die die Funktionsfähigkeit der Sicherheitssysteme maßgeblich beeinträchtigen, kann eine Nachprüfung erforderlich sein. Die Beseitigung der Mängel muss ebenfalls dokumentiert und vom Prüfsachverständigen bestätigt werden. Erst nach der mängelfreien Abnahme der Wirkprinzipprüfung kann die volle Betriebssicherheit der Anlagen bescheinigt werden. Dieser Prüfbericht dient als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und im Falle eines Schadensereignisses. Eine lückenlose und rechtskonforme Dokumentation reduziert nicht nur Haftungsrisiken für den Betreiber, sondern bietet auch eine wertvolle Grundlage für zukünftige Wartungen und wiederkehrende Prüfungen, indem sie den Zustand der Anlagen transparent darstellt und die Historie der Prüfungen nachvollziehbar macht.

Häufige Herausforderungen und Fehlerquellen

Trotz der klaren normativen Vorgaben und der hohen Bedeutung der Wirkprinzipprüfung treten in der Praxis immer wieder Herausforderungen und Fehler auf, die die Effektivität der Prüfung beeinträchtigen können. Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die unzureichende Vorbereitung. Fehlen aktuelle und vollständige Unterlagen wie , Brandfallsteuermatrizen oder Revisionspläne, kann der Prüfsachverständige den Prüfumfang nicht adäquat definieren und die Soll-Funktionen nicht eindeutig überprüfen. Ebenso kritisch sind Kommunikationsschwierigkeiten und mangelnde Koordination zwischen den verschiedenen beteiligten Fachfirmen und dem Betreiber. Wenn die Gewerke nicht aufeinander abgestimmt sind oder nicht gleichzeitig vor Ort sein können, führt dies zu Verzögerungen und potenziellen Fehlern bei der Schnittstellenprüfung.

Ein weiterer signifikanter Punkt ist die Qualifikation und Unabhängigkeit des Prüfers. Die Prüfung darf ausschließlich durch staatlich anerkannte Prüfsachverständige durchgeführt werden. Eine fehlende Herstellerneutralität oder eine zu geringe Erfahrung des Prüfers mit komplexen, gewerkeübergreifenden Systemen kann die Qualität der Prüfung erheblich mindern. Auch die Komplexität der Anlagen selbst stellt eine Herausforderung dar. Moderne Gebäude verfügen über eine Vielzahl von automatisierten Prozessen und Schnittstellen, deren Zusammenspiel im Brandfall schwer zu überblicken ist. Fehler in der Programmierung oder unklare Schnittstellendefinitionen sind hierbei häufige Ursachen für Fehlfunktionen. Nicht zuletzt ist eine unzureichende Dokumentation der Prüfungsergebnisse ein wiederkehrendes Problem, das die Nachvollziehbarkeit und die rechtskonforme Abnahme erschwert. Diese Fehler können nicht nur zu unnötigen Kosten und Verzögerungen führen, sondern im schlimmsten Fall die Sicherheit des Gebäudes und seiner Nutzer gefährden.

Die Rolle unabhängiger Planung und Beratung durch PLANATEL®

Angesichts der Komplexität und der kritischen Bedeutung der Wirkprinzipprüfung ist die Unterstützung durch einen unabhängigen und erfahrenen Partner von unschätzbarem Wert. Hier setzt die Expertise von PLANATEL® an. Als unabhängiges Planungs- und Beratungsunternehmen mit über 34 Jahren Erfahrung bieten wir unseren Klienten eine herstellerneutrale Begleitung durch den gesamten Wirkprinzipprüfung Ablauf. Unsere Rolle ist es, Sie als Bauherr oder Betreiber zu entlasten und sicherzustellen, dass alle Aspekte der Prüfung rechtskonform, effizient und im Sinne der höchsten Sicherheitsstandards umgesetzt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines umfassenden Prüfkonzepts, das alle relevanten Normen wie DIN 14675, DIN VDE 0833 und VdS 2095 berücksichtigt und objektspezifische Szenarien detailliert abbildet. Unsere Experten analysieren Ihre bestehenden Anlagen und Dokumentationen, identifizieren potenzielle Schwachstellen und definieren den optimalen Prüfumfang. Darüber hinaus übernehmen wir die Koordination aller beteiligten Parteien – von den Fachfirmen der einzelnen Gewerke bis hin zu den staatlich anerkannten Prüfsachverständigen. Diese zentrale Koordination minimiert Kommunikationsprobleme und gewährleistet einen reibungslosen und zeitgerechten Ablauf der Prüfung. Wir agieren als Ihr verlängerter Arm, um sicherzustellen, dass die Prüfungen objektiv und gründlich durchgeführt werden und die Ergebnisse transparent und nachvollziehbar dokumentiert sind. Unsere Unabhängigkeit garantiert dabei, dass die Empfehlungen stets in Ihrem besten Interesse erfolgen, frei von jeglichen Herstellerabhängigkeiten oder Provisionsinteressen.

Langfristige Perspektiven und Optimierung durch professionelle Prüfung

Eine erfolgreich durchgeführte Wirkprinzipprüfung ist nicht nur eine einmalige Pflichtübung, sondern ein integraler Bestandteil eines nachhaltigen Gebäudemanagements und der kontinuierlichen Gewährleistung der Betriebssicherheit. Die regelmäßige Wiederholung der Prüfung, meist im Drei-Jahres-Rhythmus, ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlagen und ihrer Schnittstellen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes hinweg zu sichern. Dabei ist es entscheidend, die Erkenntnisse aus jeder Prüfung zu nutzen, um die Systeme kontinuierlich zu optimieren und an veränderte Nutzungsbedingungen oder technische Weiterentwicklungen anzupassen.

PLANATEL® unterstützt Sie dabei, die Wirkprinzipprüfung in ein umfassendes Facility Management zu integrieren. Dies beinhaltet die Entwicklung von Wartungskonzepten, die Auswahl zertifizierter Errichter für die Mängelbeseitigung und die Beratung bei der Implementierung von Systemen, die eine effiziente Überwachung und Instandhaltung ermöglichen. Eine professionell geplante und durchgeführte Wirkprinzipprüfung bietet nicht nur die Gewissheit der Rechtskonformität und minimiert Haftungsrisiken, sondern trägt auch maßgeblich zur Werterhaltung Ihrer Immobilie bei. Sie deckt Schwachstellen auf, bevor sie zu kritischen Problemen werden, und ermöglicht eine proaktive Fehlerbehebung. Dies führt langfristig zu einer höheren Betriebssicherheit, reduziert Ausfallzeiten und optimiert die Gesamtkosten für den Betrieb Ihrer technischen Anlagen. Die Investition in eine unabhängige und kompetente Beratung für den Wirkprinzipprüfung Ablauf zahlt sich somit durch erhöhte Sicherheit und langfristige Wirtschaftlichkeit aus.

Article image: Wirkprinzipprüfung Ablauf - bottom

Nächster Schritt

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

PLANATEL® — Unabhängige Planung und Beratung seit 1992
Tel: 040 / 23 73 02-30
E-Mail: info@planatel.de

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die Wirkprinzipprüfung von einer einfachen Funktionsprüfung?

Eine einfache Funktionsprüfung testet lediglich die korrekte Arbeitsweise einer einzelnen Komponente, beispielsweise ob ein Rauchmelder bei Raucheinwirkung auslöst. Die Wirkprinzipprüfung hingegen überprüft das komplexe Zusammenspiel mehrerer, oft gewerkübergreifender Systeme. Sie simuliert einen Ernstfall, um sicherzustellen, dass die Brandmeldeanlage nicht nur detektiert, sondern auch die richtigen Steuerbefehle an andere Anlagen (z.B. Lüftung, Aufzüge) sendet und diese wie vorgesehen reagieren. Es geht um die Überprüfung der gesamten Wirkkette und der Schnittstellen.

Welche Rolle spielt die Brandfallsteuermatrix bei der Wirkprinzipprüfung?

Die Brandfallsteuermatrix ist ein zentrales Dokument für die Wirkprinzipprüfung. Sie beschreibt detailliert alle Verknüpfungen und Abhängigkeiten zwischen der Brandmeldeanlage und anderen technischen Systemen im Gebäude. Sie legt fest, welche Aktionen von welchen Systemen bei bestimmten Brandereignissen erwartet werden. Ohne eine aktuelle und präzise Brandfallsteuermatrix ist eine zielgerichtete und vollständige Wirkprinzipprüfung kaum möglich, da sie die Grundlage für die Definition der Prüfszenarien und die Bewertung der Systemreaktionen bildet.

Kann die Wirkprinzipprüfung auch bei laufendem Betrieb durchgeführt werden?

Die Durchführung einer Wirkprinzipprüfung bei laufendem Betrieb ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine sehr sorgfältige Planung und Koordination. Da die Prüfung die Simulation von Brandereignissen und die Auslösung von Alarmen sowie Steuerfunktionen beinhaltet, kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs kommen. Dazu gehören akustische Alarme, die Aktivierung von Rauchabzügen oder das Fahren von Aufzügen. Eine frühzeitige Information und Vorwarnung der Gebäudenutzer ist daher unerlässlich, um Störungen zu minimieren und die Sicherheit während der Prüfung zu gewährleisten.

Welche Vorteile bietet die Beauftragung eines unabhängigen Planungsbüros wie PLANATEL® für die Wirkprinzipprüfung?

Die Beauftragung eines unabhängigen Planungsbüros wie PLANATEL® bietet mehrere entscheidende Vorteile. Erstens gewährleistet unsere Herstellerneutralität, dass die Prüfung objektiv und ohne Interessenkonflikte erfolgt. Zweitens entlasten wir Sie als Betreiber von der komplexen Koordination aller beteiligten Gewerke und Sachverständigen. Drittens sichern wir durch unsere langjährige Erfahrung und Expertise die Erstellung eines umfassenden, rechtskonformen Prüfkonzepts und die lückenlose Dokumentation. Dies minimiert Ihr Haftungsrisiko, optimiert den Prüfablauf und stellt sicher, dass Ihre Brandmeldeanlagen und angeschlossenen Systeme höchste Sicherheitsstandards erfüllen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung der Wirkprinzipprüfung?

Die Nichtbeachtung der Wirkprinzipprüfung kann gravierende Konsequenzen haben. Neben der Nichterfüllung gesetzlicher Anforderungen und potenziellen Bußgeldern drohen im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken für den Bauherrn oder Betreiber. Versicherungsleistungen können gekürzt oder verweigert werden, wenn die ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitssysteme nicht nachgewiesen werden kann. Weitaus schwerwiegender sind jedoch die potenziellen Gefahren für Leib und Leben von Personen im Gebäude sowie die Gefahr massiver Sachschäden, wenn die Brandmeldeanlagen und ihre Steuerfunktionen im Ernstfall versagen.

Wer ist für die Durchführung der Wirkprinzipprüfung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Durchführung der Wirkprinzipprüfung liegt beim Bauherrn oder Betreiber des Gebäudes. Die Prüfung selbst muss durch staatlich anerkannte Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen durchgeführt werden, wobei die Fachfirmen der beteiligten Gewerke unterstützend einzubinden sind.

Wie oft muss eine Wirkprinzipprüfung durchgeführt werden?

Eine Wirkprinzipprüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage, nach wesentlichen Änderungen an den sicherheitstechnischen Systemen und anschließend wiederkehrend durchzuführen. In den meisten Bundesländern ist eine Wiederholungsprüfung mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben.

Welche Normen und Richtlinien sind für die Wirkprinzipprüfung relevant?

Die Wirkprinzipprüfung basiert auf der Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) und den landesspezifischen Prüfverordnungen. Technische Grundlagen bilden zudem DIN VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen), DIN 14675 (Brandmeldeanlagen) und VDI 6010 Blatt 3 (Vollprobetest und Wirkprinzipprüfung). Die VdS 2095 konkretisiert weitere Anforderungen.

Was passiert, wenn Mängel bei der Wirkprinzipprüfung festgestellt werden?

Werden Mängel festgestellt, ist der Betreiber verpflichtet, diese innerhalb einer festgelegten Frist zu beseitigen. Bei erheblichen Mängeln, die die Funktionsfähigkeit der Sicherheitssysteme beeinträchtigen, kann eine Nachprüfung durch den Prüfsachverständigen erforderlich sein. Die Mängelbeseitigung muss dokumentiert und bestätigt werden.

Quellen und weiterführende Informationen